§ 12 Kündigung

1. Verträge über OIS-Leistungen, für die von OIS e.K. laufende Gebühren erhoben werden, werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie sind, wenn nicht im Einzelvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen jeweils zum Ende eines Kalenderquartals kündbar.

2. Die vorzeitige außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten.

3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Eine E-Mail ist nicht ausreichend.