§ 3 Preise, Zahlung und Eigentumsvorbehalt

1. OIS e.K. berechnet dem Kunden als Entgelt für seine Leistungen einmalige und laufende Gebühren. Die Höhe und der Berechnungszeitraum ergeben sich aus dem Einzelvertrag, oder werden nach Aufwand vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2. Einmalige Gebühren sind mit Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3. Laufende Gebühren sind - soweit nicht im Einzelvertrag ausdrücklich anders vereinbart - monatlich nach Rechnungsstellung oder mit Lastschriftmandat durch OIS e.K vom Kunden ohne Abzug zu bezahlen. Der Tag der ersten Rechnungsstellung oder Abbuchung ist immer derjenige Tag, an dem der OIS e.K. die Domain auf seinen Servern freigeschalten hat. Der Kunde trägt alle anfallenden Telekommunikationskosten bis zum Standort des Providers.

4. Soweit laufende Gebühren durch die Festlegung eines bestimmten Nutzungsumfangs (z. B. GByte Transferleistung oder Speicherkapazität) bestimmt wird, ermäßigen sich die Gebühren nicht, wenn der Kunde den Nutzungsumfang nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt. Überschreitet der Kunde den vereinbarten Nutzungsumfang, so berechnet ÔIS e.K. zum nächstfälligen Abrechnungstermin die Zusatzgebühren gemäß Leistungstarif.

5. Falls keine Zahlungstermine vereinbart werden, gilt Folgendes:
    30% mit Vertragsabschluss
    50% mit Lieferung
    20% mit Abnahme.

5. Alle Preise verstehen sich zusätzlich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

6. Das Recht, die Leistungen von OIS e.K. zu nutzen, ruht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist.

7. OIS e.K. behält sich das Eigentum an gelieferter Software, oder Musikproduktion vor bis zur endgültigen Zahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung der Parteien. Der Kunde ist nicht berechtigt, die von OIS e.K. erworbene Software/Lizenz/Musikproduktion weiter zu veräußern oder an Dritte in anderer Weise zu übertragen. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erfolgt eine Pfändung oder eine sonstige Verfügung durch Dritte, hat der Kunde OIS e.K. sofort umfassend zu unterrichten und den Dritten auf die Rechte und die Nichtübertragbarkeit hinzuweisen.