§ 4 Änderungen des Leistungsangebotes, Tarifwechsel und Aufgabenstellung

1. OIS e.K. bietet Art und Umfang der Leistung auf der Grundlage des derzeitigen Standes des Internet und der technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internet an. Er wird sich bemühen, dem Kunden bei der Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten im Internet auch diese, gegebenenfalls auf getrennter vertraglicher Grundlage, zur Verfügung zu stellen, ist jedoch rechtlich hierzu nicht verpflichtet.

2. Ändern sich die in Abs. 1 genannten Rahmenbedingungen und wird dem Provider dadurch die Zurverfügungstellung der vertragsgemäßen Leistungen wesentlich erschwert, kann er angebotene Dienste ändern oder einstellen oder bislang vergütungsfrei zur Verfügung gestellte Dienste nur gegen weiteres Entgelt weiter anbieten.

3. OIS e.K. ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn wegen der vorgenannten Gründe die weitere Zurverfügungstellung von Teilen des Leistungsangebotes gefährdet ist. Er hat das Recht, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit einer Vorankündigungsfrist von zwei Monaten die Gebühren und Leistungsinhalte vereinbarter Leistungstarife veränderten Gegebenheiten (erhöhte Personal-, Sachkosten oder erhöhte Kosten, die OIS e.K. zur Erbringung seiner Leistung an Dritte zahlen muß oder veränderte technische Gegebenheiten etc.) anzupassen (Tarifänderung). Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, so hat er das Recht, ihn schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt außerordentlich und schriftlich zu kündigen. Weitere Rechte des Kunden sind ausgeschlossen.

4. OIS e.K. ist bereit, den Vertrag jeweils zum Beginn eines Kalendermonats auf einen Leistungstarif mit höherem Leistungsumfang umzustellen (Tarifwechsel), wenn der Kunde dies bis zum 15. des Vormonats schriftlich beim Provider beantragt.

5. Bei durch den Kunden veranlassten Änderungen der zu von OIS e.k. erbringenden Leistungen nach Vertragsabschluss (insbesondere auch Erweiterungen und Zusatzleistungen), ist OIS e.K. nicht verpflichtet diesen Änderungen zuzustimmen, soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches auf den Vertrag auswirkt. In diesem Fall hat OIS e.K. Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages, und eine Anpassung auf eine angemessene Erhöhung der Vergütung und/oder Verschiebung von Terminen.