§ 5 Verantwortungsbereich des Providers; Leistungsstörungen

1. Dem Kunden ist bekannt, daß die Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet von den unter Ziff. 4.1 genannten Rahmenbedingungen und weiteren Umständen - z. B. den Verhältnissen auf nachgelagerten Datenleitungen - abhängt, auf die der Provider keinen Einfluß hat und für die er keine Verantwortung trägt.

2. Störungen der Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die OIS e.K. nicht zu vertreten hat und die seine Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - insbesondere Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber - lassen den Vergütungsanspruch von OIS e.K. unberührt. Liegt eine nicht nur unerhebliche Behinderung über einen nicht unwesentlichen Zeitraum (mindestens eine Woche) vor, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einer Woche zum Kalendermonatsende außerordentlich zu kündigen. Weitere Rechte des Kunden sind ausgeschlossen.

3. Ist die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch Umstände gestört, die im Verantwortungsbereich von OIS e.K. liegen, so wird der Kunde dies gegenüber dem OIS e.K. schriftlich rügen. OIS e.K. wird fehlerhafte Leistungen wiederholen. Erbringt der Provider seine Leistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Rüge nicht ordnungsgemäß, so hat der Kunde das Recht, die laufenden Gebühren für Provider-Leistungen für den Zeitraum und in dem Umfang angemessen zu mindern, in dem OIS e.K. diese Leistungen nach Eingang der schriftlichen Rüge nicht vertragsgemäß erbracht hat. Daneben steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung setzt voraus, daß der Kunde OIS e.K. schriftlich eine Nachfrist von mindestens einer Woche zur Erbringung vertragsgerechter Leistungen gesetzt hat und diese Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. Für Schadensersatzhaftung von OIS e.K. gilt § 11.